Die Erfassung erfolgt jährlich. Unter dem Menüpunkt „SUISA“ können Sie alle während des Jahres aufgeführten Werke laufend erfassen. Bitte reichen Sie die Werkliste jeweils bis Ende November definitiv ein. Drücken Sie hierzu den Button „Einreichen Jahr“.
Die Freigabe ist ab dem 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres offen. Musikstücke, welche Sie im Dezember aufführen, können entweder zum Voraus oder erst im Folgejahr eingegeben werden.
Vereine, die dieser Pflicht nicht nachkommen, bezahlen dem Schweizer Blasmusikverband (SBV) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.–.
Es können keine Papiermeldungen mehr eingereicht werden!
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Wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@windband.ch.
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